Beiträge und Gebühren

 

 

 

 

 

Grundgebühr (§ 10 BGS/WAS)

 

 

bis Qn 2,5 (normaler Hauswasserzähler) (Q3 4m³/h)

netto 2,50 EUR/Monat

 

bis Qn 6 (Q3 10 m³/h)

netto 3,70 EUR/Monat

 

Verbrauchsgebühr (§ 11 BGS/WAS)

 

 

 

Die Verbrauchsgebühr beträgt

netto 0,70 EUR/m³

 

Genauere Angaben ersehen sie aus der Beitrags- und Gebührensatzung

 

Herstellungsbeitrag

 

 

 

Berechnung nach Grundstücksfläche und Geschossfläche

 

§ 6 a BGS/WAS: "Der Beitrag beträgt pro m² Grundstücksfläche

netto 1,15 EUR/m²

 

§ 6 b BGS/WAS: "Der Beitrag beträgt pro m² Geschossfläche

netto 6,80 EUR/m²

 

Genauere Angaben ersehen sie aus der Beitrags- und Gebührensatzung

 

Bauwassergebühr (§ 12 BGS/WAS)

 

 

Die Bauwassergebühr beträgt pro Wohneinheit pauschal

netto 11,00 EUR/Monat

 

Genauere Angaben ersehen sie aus der Beitrags- und Gebührensatzung

 

Zählerstandrohr

Zählerverbrauchsgebühr (§ 11 Abs. 3 BGS/WAS)

netto 0,70 EUR/m³

Zählerstandrohrmiete (§ 10 Abs. 5 BGS/WAS)

netto 2,50 EUR/je angef. Tag

mindestens netto 10 EUR


"Staudenwasser" und unser Staudenwasser-Emblem sind geschützte Marken
und sind eingetragen beim Deutschen Patent- und Markenamt.

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